Kennzeichnungspflicht für gefährliche Substanzen in Baustoffen
Bauprodukte mit gefährlichen Substanzen müssen in Zukunft genau gekennzeichnet werden.
Das sieht eine neue EU-Verordnung über den Verkauf von Bauprodukten vor, die vom EU-Parlament angenommen wurde.
Demnach müssen zukünftig Informationen über gefährliche Inhaltsstoffe gemäß der REACH-Verordnung aus dem Jahr 2006 in einer sogenannten “Leistungserklärung” beinhaltet sein. In welcher Form dies geschehen wird, und welcher Informationsbedarf für welche Stoffe besteht, soll nun von der Europäischen Kommission erarbeitet werden. Anforderungen beim Recycling, beziehungsweise der Wiederverwendung sollen dabei berücksichtigt werden.
Die Verordnung wird 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Für einen Großteil der Regeln wird jedoch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 gelten.
Quelle: http://help.orf.at/